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Wirecard AG: Zahlreiche Interessenten weltweit für Erwerb von Geschäftsbereichen

Internationaler Investorenprozess gestartet

30. Juni 2020
  • Gläubigerausschuss bestätigt Dr. jur. Michael Jaffé einstimmig als vorläufigen Insolvenzverwalter der Wirecard AG

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 29. Juni 2020 im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. In seiner konstituierenden Sitzung bestätigte der vorläufige Gläubigerausschuss heute einstimmig Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter als vorläufigen Insolvenzverwalter. Der ebenfalls am 29. Juni 2020 vom Amtsgericht München eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter erstattete in der mehrstündigen Sitzung einen ersten Bericht. Demnach haben sich bereits zahlreiche Interessenten weltweit für den Erwerb von Geschäftsbereichen gemeldet.

Der vorläufige Gläubigerausschuss gab daraufhin grünes Licht für einen internationalen Investorenprozess unter Einschaltung von Investmentbanken. Vordringlichstes Ziel im vorläufigen Insolvenzverfahren ist es, den Geschäftsbetrieb der Konzerngesellschaften zu stabilisieren. Dies gilt sowohl für die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen als auch für die weiteren Geschäftsbereiche, die unabhängig davon zu sehen sind. Dazu werden intensive Gespräche mit Kunden, Handelspartnern und den Kreditkartenorganisationen geführt. Es kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen mit dem Ziel, diese Gesellschaften unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens zu stellen und nach Möglichkeit fortzuführen.

Die Wirecard Bank AG ist weiterhin nicht insolvent, Auszahlungen an Händler und Kunden der Wirecard Bank werden ohne Einschränkungen ausgeführt. Die britische Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority, FCA) hat die zunächst nach dem Insolvenzantrag der Wirecard AG verhängten Restriktionen gegen die Tochtergesellschaft Wirecard Card Solutions Ltd. mit Wirkung von 30. Juni 2020 frühmorgens wieder aufgehoben. Damit sind mehrere Hunderttausend Konten wieder für die Abwicklung von Zahlungen frei gegeben. Kunden können ihre darauf bezogenen (Kredit)-Karten wieder wie gewohnt nutzen.

Mit den Aufsehern der weiteren lizensierten Einheiten im Ausland stehen die entsprechenden Einheiten bzw. die Wirecard AG in engem Kontakt, ebenfalls mit dem Ziel einer Fortführung der Geschäfte unter gleichzeitiger Absicherung der Kunden.

Parallel dazu wird nunmehr die Suche nach Investoren für die Kernaktivitäten der Wirecard AG, aber auch die davon unabhängigen Geschäftsbereiche der Tochtergesellschaften intensiviert. Dazu soll ein von der Muttergesellschaft konzertierter, strukturierter Transaktionsprozess unter Einschaltung auf verschiedene Bereiche spezialisierter Investmentbanken durchgeführt werden. „Es haben sich bereits eine Vielzahl von Investoren aus aller Welt gemeldet, die Interesse am Erwerb des Kerngeschäfts beziehungsweise der davon unabhängigen und eigenständig erfolgreich am Markt agierenden Geschäftsbereiche haben“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

Darüber hinaus wird auch die Aufklärung der Krisenursachen, die Analyse und Verifizierung von Zahlungsströmen und Datenmaterial mit Hochdruck vorangetrieben.

Medienkontakt für den Insolvenzverwalter:
Sebastian Brunner
Tel.: +49175/5604673

E-Mail: sebastian.brunner@brunner-communications.de