Dividendenanfechtung

Weitere Informationen zur Anfechtung der ausgezahlten Dividenden

Durch Urteil des Landgerichts München I vom 05.05.2022 wurde festgestellt, dass die Jahresabschlüsse ebenso wie die Gewinnverwendungsbeschlüsse für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 der Wirecard AG von Anfang an nichtig waren. Nachdem der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Wirecard AG, Herr Dr. Markus Braun, zunächst Berufung gegen dieses Urteil eingelegt hat, hat das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 12.06.2023 darauf hingewiesen, dass es die Berufung für offensichtlich aussichtlos und das Urteil des Landgerichts für richtig hält. Herr Dr. Braun hat daraufhin seine Berufung am 04.08.2023 zurückgenommen. Mit Beschluss vom 08.08.2023 stellt das Oberlandesgericht München fest, dass Dr. Braun des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig ist. Damit ist das Urteil des Landgerichts München I vom 05.05.2022 rechtskräftig. Nachdem die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und zum 31.12.2018 sowie die Nichtigkeit der hierauf basierenden Gewinnverwendungsbeschlüsse rechtskräftig feststeht, hat der Insolvenzverwalter ab August 2023 die Rückforderung von ausgezahlten Dividenden geltend gemacht. Hier finden Sie folgende Unterlagen zum Download: