Unser Commitment

Wir möchten als Unternehmen transparenter werden und dadurch Vertrauen schaffen. Corporate Governance, Compliance, Audits: Wir informieren Sie aus erster Hand über aktuelle Entwicklungen.

Der Vorstand der Wirecard AG veröffentlicht die beigefügte persönliche Erklärung des ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Braun, der diese eben an den Vorstand übermittelt hat.

Persönliche Erklärung

Sehr geehrte Kunden und Partner,
sehr geehrte Aktionäre,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie über meinen persönlichen Entschluss informieren, als CEO der Wirecard AG mit sofortiger Wirkung und im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zurückzutreten. Ich habe heute Morgen den Aufsichtsratsvorsitzenden über meine Entscheidung informiert.
Das Vertrauen des Kapitalmarktes in das von mir seit 18 Jahren geführte Unternehmen ist tief erschüttert. Mit meiner Entscheidung respektiere ich, dass die Verantwortung für alle Geschäftsvorgänge beim CEO liegt.
Wie den meisten von Ihnen bekannt ist, bin auch ich als Aktionär persönlich von den Ereignissen der letzten Tage, Wochen und Monate massiv betroffen.
Ich danke all denen, mit denen ich Seite an Seite dieses Unternehmen aufbauen durfte und deren Vertrauen ich und andere genossen haben. Die Wirecard AG verfügt über ein ausgezeichnetes Geschäftsmodell, herausragende Technologie und ausreichende Ressourcen für eine großartige Zukunft. Diese Zukunft möchte ich nicht belasten.

Dr. Markus Braun

Stellungnahme des Vorstandes

Aktuelles Unternehmensstatement

Der Wirecard AG sind verschiedene Medienanfragen mit Bezug zu einer Untersuchung der „Citizen Labs“, Kanada, zugegangen. Dazu gibt Wirecard folgende Erklärung ab: Die Wirecard AG stand zu keinem Zeitpunkt in direktem oder indirektem Kontakt zu einer Hackergruppe aus Indien.
Die von Citizen Labs durchgeführte Studie legt nicht offen, von wem sie in Auftrag gegeben wurde. Unter anderem wird Herrn Matthew Earl, einem der Autoren des Zatarra Reports, für seine „unglaublichen Anstrengungen“ bei der Unterstützung der Studie gedankt (Seite 15). Der Zatarra Report hatte 2016 mit zahlreichen Falschaussagen Aufsehen erregt.

Unternehmensstatement zum Untersuchungsverfahren

Wie am 5. Juni 2020 vom Unternehmen kommuniziert, werden derzeit behördliche Ermittlungen im Zusammenhang mit Ad-hoc Mitteilungen im Vorfeld der Veröffentlichung des KPMG-Sonderuntersuchungsberichts durchgeführt.
Die Ermittlungen richten sich gegen die Vorstandsmitglieder der Wirecard AG. Vorstand und Gesellschaft respektieren die Ermittlungen und kooperieren mit den Behörden. Alle von den Behörden im Rahmen der Durchsuchung angeforderten Daten wurden kurzfristig bereitgestellt. Da es sich um laufende Ermittlungen handelt, werden von Vorstand und Gesellschaft keine öffentlichen Erklärungen zum Inhalt oder Stand der Untersuchung abgegeben.
Die Gesellschaft ist zuversichtlich, dass sich der Sachverhalt aufklären wird und die Vorwürfe sich als unbegründet erweisen werden.

Die laufende Untersuchung hat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der Wirecard AG.
Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2019 findet am 18. Juni 2020 statt. Das Unternehmen erwartet keine wesentlichen Abweichungen gegenüber den gemeldeten vorläufigen Zahlen.
Für das laufende Geschäftsjahr 2020 bestätigt der Vorstand seinen Ausblick und erwartet einen operativen Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in einer Bandbreite von 1,0 Mrd. EUR bis 1,12 Mrd. EUR.

Wirecard AG zur aktuellen Situation des Unternehmens

Statement lesen

Unternehmensstatement zur Anzeige des Short Sellers TCI

TCI ist kein Aktionär der Wirecard AG, sondern als Leerverkäufer aktiv. Wirecard betrachtet die Anzeige daher als rein taktisches Manöver eines Leerverkäufers. Inhaltlich halten wir die Anzeige für vollständig unbegründet.

Wirecard AG: Erklärung zu Al Alam

Die Wirecard AG ist überzeugt, dass es sich bei der am 11. Mai 2020 durch Al Alam öffentlich angezeigten Veränderung der Unternehmensstruktur um einen unauffälligen Vorgang handelt.

Im Rahmen von Gesprächen bei einem Ortstermin im März 2020 in den Geschäftsräumen des Unternehmens in Dubai mit dem geschäftsführenden Gesellschafter der Al Alam Solution Provider FZ LLC und in Anwesenheit von Mitgliedern des Sonderuntersuchungsteams der KPMG wurde dargelegt, dass das Unternehmen aufgrund von negativen Pressemeldungen ein Rebranding durchführt und den Unternehmenssitz innerhalb von Dubai verlegt habe. Die neufirmierte Gesellschaft verfüge über eine Lizenz und unterliege der Regulation durch die Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Geschäftsbeziehung zwischen Wirecard und Al Alam besteht seit 2013. Wirecard geht von einer künftig unveränderten Eigentümerstruktur aus.

Wirecard AG zum Geschäftspartner Al Alam

Die Wirecard AG wurde von ihrem Geschäftspartner Al Alam darüber informiert, dass dieser sein Geschäft auf andere Konzerngesellschaften innerhalb seiner Dachorganisation überträgt und die Gesellschaft Al Alam Solution Provider FZ LLC geschlossen wird. Das Unternehmen reagiere damit auf den entstandenen Reputationsschaden durch die öffentliche Hinterfragung seiner Integrität.

Der Wirecard AG entsteht durch diese Übertragung auf eine andere Gesellschaft keine Beeinträchtigung ihrer Abwicklungsfähigkeit oder bei den Transaktionsvolumina.

Die Wirecard AG hatte bereits angekündigt, künftig verstärkt eigene Lizenzen beantragen zu wollen und das Geschäftsvolumen mit Drittpartnern reduzieren zu wollen.

TILP Anlegerklage gegen die Wirecard AG

Die Wirecard AG weist die von der Klägerkanzlei TILP erhobenen Vorwürfe und die geltend gemachten Schadensersatzansprüche entschieden zurück. Wirecard hat zu allen Zeiten nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend der gesetzlichen Informationspflichten kommuniziert. Mit der BaFin kooperiert Wirecard bei der Analyse des Sachverhalts. Das Unternehmen wird sich gegen die erhobene Klage zur Wehr setzen und sieht dem Ausgang des Verfahrens gelassen entgegen.

BaFin Untersuchung

Die Wirecard AG steht in regelmässigem Kontakt mit der BaFin und kooperiert bei allen Informationsanforderungen. Dem Unternehmen ist bewusst, dass die Veröffentlichung des KPMG Reports und die anschließenden Kursbewegungen von der BaFin grundsätzlich analysiert werden. Die Wirecard ist überzeugt, zu allen Zeiten nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend der gesetzlichen Informationspflichten kommuniziert zu haben.

Kernaspekte des KPMG-Berichts über die unabhängige Sonderuntersuchung der Wirecard AG

Kernaspekte herunterladen

KPMG legt Bericht über Sonderuntersuchung vor

Belastende Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden.

Bericht herunterladen

Erklärung zur unternehmerischen Verantwortung

Die Wirecard AG trägt Verantwortung. Als Finanzinfrastrukturunternehmen für Zahlungsabwicklung stellt das Unternehmen weltweit bargeldlose Zahlungsabläufe sicher und trägt so einen wichtigen Baustein zur Entwicklung der digitalisierten Gesellschaft bei. Die Bedeutung des digitalen Bezahlens und des Onlinehandels wächst international für alle Gesellschaftsschichten ständig und wird in Zeiten der durch das Corona-Virus eingegrenzten, persönlichen Bewegungsfreiheit besonders deutlich. Ohne die dahinterstehende digitale Finanzinfrastruktur wäre dies nicht möglich.

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Aussagen unseres neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Thomas Eichelmann

Zu KPMG

KPMG konzentriert sich vor allem auf die Vorgänge, die immer wieder in der Presse kritisiert werden, unter anderem in Singapur und Dubai. Bis Ende März wollen sie fertig sein. Aus der Tatsache, dass wir noch keine Ad-hoc-Meldung abgegeben haben, können Sie Ihre Schlüsse ziehen.”

Zum Aufsichtsrat

Aber richtig ist auch: Wir könnten im Aufsichtsrat gut noch mehr Kapazität und Kompetenz gebrauchen, um den Vorstand kritisch und konstruktiv in die nächste Phase zu begleiten.”

“Wirecard wächst stark in Asien und soll auch in den USA angreifen. Wir überlegen also, ob wir nicht noch mehr internationale Erfahrung und Expertise brauchen. Und weil ich neben dem Vorsitz des Aufsichtsrats nicht auch den Vorsitz im Prüfungsausschuss haben sollte, möchten wir dort bis zur Hauptversammlung nachbesetzen und brauchen weitere Finanzkompetenz.”

Zum Vorstand

Aber unabhängig von den derzeit aktiven Vorständen stellen wir uns im Aufsichtsrat die Frage, ob wir den Vorstand nicht erweitern sollten.”

“Mir kommt es darauf an, was die handelnden Personen für das Unternehmen leisten und ob sie ihre Pflichten erfüllen.”

“Aber natürlich führen die Diskussionen über die Vertragsverlängerungen und die Erweiterung des Vorstands auch dazu, dass wir die Ressort-Aufteilung diskutieren.”

Zu Compliance

Dazu nur so viel: Wo wir es nicht schon sind, werden wir State of the Art werden und alles dazu Nötige unternehmen.”