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Wirecard AG: Veröffentlichungstermin für Jahres- und Konzernabschluss 2019 verschoben wegen Hinweisen auf Vorlage unrichtiger Saldenbestätigungen

18. Juni 2020

18.06.2020 / 10:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichungstermin für Jahres- und Konzernabschluss 2019 verschoben wegen Hinweisen auf Vorlage unrichtiger Saldenbestätigungen

Der Abschlussprüfer der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat die Wirecard AG darüber informiert, dass über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro (dies entspricht in etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme) noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren.

Es bestehen Hinweise, dass dem Abschlussprüfer von einem Treuhänder bzw. aus dem Bereich der Banken, welche die Treuhandkonten führen, unrichtige Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt wurden, damit dieser ein unrichtiges Vorstellungsbild über das Vorhandensein der Bankguthaben bzw. die Führung von Bankkonten zugunsten der Wirecard-Gesellschaften erhalte. Der Vorstand arbeitet mit Hochdruck daran, den Sachverhalt in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer weiter aufzuklären.

Vor diesem Hintergrund wird die Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 nicht wie geplant bis zum 18. Juni 2020 abgeschlossen sein. Ein neuer Termin wird bekannt gegeben. Wenn ein testierter Jahres- und Konzernabschluss nicht bis zum 19. Juni 2020 vorgelegt wird, können Kredite der Wirecard AG in Höhe von ca. 2 Mrd EUR gekündigt werden.

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Tel.: +49 (0) 89-4424-1411
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18.06.2020 CET/CEST
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EQS News ID:1072921

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Wirecard AG: Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 18. Juni 2020

25. Mai 2020

25.05.2020 / 22:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Wirecard AG darüber informiert, dass zwischenzeitlich alle ausländischen Prüfer grundsätzlich ihre Prüfungshandlungen für Konzernzwecke finalisieren konnten. Im Rahmen der abgeschlossenen Teile der Prüfungshandlungen wurden Wirecard bisher keine wesentlichen Feststellungen bekannt gemacht. Es wurden jedoch noch nicht alle Prüfungshandlungen abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird die Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 nicht wie geplant bis zum 4. Juni 2020 abgeschlossen sein.

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und die Bilanzpressekonferenz finden am 18. Juni 2020 statt. Das Unternehmen erwartet ein uneingeschränktes Testat.

Das Unternehmen hatte im Februar 2020 ein vorläufiges Umsatzwachstum um 38 Prozent auf 2,8 Milliarden Euro sowie ein vorläufiges EBITDA von 785 Millionen Euro (+40%) gemeldet. Wirecard geht davon aus, dass sich keine wesentlichen Abweichungen gegenüber diesen Zahlen ergeben.

Infolge der geänderten Terminplanung verlegt die Wirecard AG ihre Hauptversammlung auf den 26. August 2020.

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Wirecard AG: KPMG legt Bericht über Sonderuntersuchung vor

28. April 2020

28.04.2020 / 07:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Der Wirecard AG wurde heute, am 28. April 2020 in den frühen Morgenstunden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG der Bericht über die Sonderuntersuchung übergeben. Er wird schnellstmöglich unter https://www.wirecard.com/de/transparenz veröffentlicht.
Belastende Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden. In allen vier Prüfbereichen – den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur – haben sich keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten.
Im Rahmen der durchgeführten Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2016 bis 2018 waren die vorliegenden Belege und Prüfungshandlungen für den Nachweis der Umsatzerlöse im Dritt-Partnergeschäft (TPA) ausreichend. Nach den gesteigerten forensischen Anforderungen der Untersuchung durch KPMG konnten allerdings nicht alle angeforderten Daten beschafft werden, die einen Nachweis der Umsatzerlöse in diesen Jahren erfüllt hätten, da sich diese Unterlagen überwiegend im Zugriffsbereich der Dritt-Partner befinden. Da Wirecard inzwischen die erforderlichen Daten selbst vorhält, konnten KPMG für den Zeitraum Dezember 2019 über 200 Mio. Datensätze für eine forensische Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Dabei ergaben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Umsätzen und den Kontensalden.
KPMG stellte Dokumentations- und Organisationsschwächen im Untersuchungszeitraum fest, die von Wirecard bereits identifiziert worden waren. Diese werden seit 2019 durch den Aufbau der Global Compliance Organisation und mit Unterstützung externer Berater behoben.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz finden nicht am 30. April 2020 statt. Wirecard stimmt schnellstmöglich mit dem Abschlussprüfer E&Y ab, wann die Prüfungsarbeiten unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Einschränkungen und des KPMG Berichts abgeschlossen werden können.

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Wirecard AG: Sonderuntersuchung von KPMG dauert bis 27. April 2020 an. Untersuchung liefert bislang keine Belege für Bilanzmanipulation

22. April 2020

22.04.2020 / 21:03 CET/CEST
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Die Wirecard AG wurde aktuell von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG darüber informiert, dass KPMG die Ergebnisse der laufenden Sonderuntersuchung am Montag, den 27. April 2020, vorlegen wird. In den verbleibenden Tagen sollen noch eingegangene Datenbestände verarbeitet und berücksichtigt werden.

Bislang haben sich entsprechend des Prüfauftrages in allen vier Prüfbereichen – den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur – keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten. Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden.

KPMG führt seit Oktober 2019 im Auftrag des Aufsichtsrats der Wirecard AG eine Sonderuntersuchung durch, um die von Medien gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation aufzuklären. Die Wirecard AG wird im Sinne transparenter Prozesse den zu veröffentlichenden Bericht auf ihrer Homepage in der Sektion „Transparenz“ zur Verfügung stellen.

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz finden wie angekündigt am 30. April 2020 statt.

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Wirecard AG: Sonderuntersuchung von KPMG

12. März 2020

12.03.2020 / 23:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat die Wirecard AG darüber informiert, dass die Sonderuntersuchung in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Wirecard AG in Indien und Singapur sowie den Geschäftsbereich Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending weitestgehend abgeschlossen ist. Diese Teile des Audits haben in diesen Untersuchungsgebieten aus heutiger Sicht keine substanziellen Feststellungen ergeben, die zu Korrekturbedarf für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 führen würden. Die Untersuchung des Dritt-Partnergeschäfts (TPA) dauert noch an und wird voraussichtlich bis spätestens zum 22. April 2020 abgeschlossen werden. Die umfassende Einsichtnahme in relevante Unterlagen auch externer Gesellschaften sowie Corona-Virus bedingte Reiserestriktionen machen den verlängerten Zeitrahmen erforderlich. Der Vorstand der Wirecard AG hat dementsprechend heute beschlossen, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz (bisher 8. April 2020) auf den 30. April 2020 zu verlegen.

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